Denkmalschutz - Fibel für Bissingheim |
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Handlungsrahmen und Hilfestellung
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Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Duisburg hat für Siedlungen wie Duisburg Bissingheim, die als Denkmäler oder Denkmalbereiche geschützt sind, Gestaltungsfibeln erarbeitet und veröffentlicht. Die Fibeln bieten einen idealen Leitfaden für einen denkmalgerechten gestalterischen Entwicklungsrahmen der historsichen Gebäude und des historischen Stadtraumes. Die Umsetzung und Anwendung der in der Fibel dargestellten Maßnahmen garantiert jedem Denkmaleigentümer den fachgerechten und ordnungsgemäßen Umgang mit seinem Denkmal, sofern für die beabsichtigte Maßnahme eine schriftliche Erlaubnis der Denkmalbehörde vorlag. |
Download Denkmalschutz - Gestaltungsfibel Duisburg Bissingheim |
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Umgang mit der Fibel
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Dieses Vorgehen ist notwendig, weil es vor Fehlern schützt, die ggf. einen Rückbau notwendig machen. Nichts ist ärgerlicher als eine ausgeführte Baumaßnahme, die anschliessend wieder Rückgängig gemacht werden muß. Zudem kann nur bei Einhaltung der Reihenfolge ggf. eine "Steuerbescheinigung für Aufwendungen nach dem Denkmalschutzgesetz NRW" ausgestellt werden. Diese dient zum Beleg von Sonderausgaben gegenüber dem Finanzamt. Mit einer Genehmigung kann auch eine Förderung für die Baumaßnahme beantragt werden. |
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