Förderung, Darlehen, Steuerersparnis
Denkmalförderungsprogramm NRW
Gemäß §§ 35 und 36 Denkmalschutzgesetz NRW wird die Pflege von Denkmälern gefördert. Für größere Maßnahmen können über die Untere Denkmalbehörde Anträge für das Denkmalförderungsprogramm des Landes NRW gestellt werden. Stichtag für den Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde ist der 1. September d. J. für das Folgejahr. Für die Bereitstellung der Fördermittel durch das Land NRW besteht keine Rechtspflicht. Es besteht somit auch kein Rechtsanspruch der Antragsteller auf Förderung.
Zu Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen und für denkmalgerechte Erneuerungen an selbst genutztem Wohneigentum in denkmalgeschützten Siedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen, erhalten Sie Informationen über Fördermöglichkeiten beim Amt für Soziales und Wohnen (Telefon 283 2440, 283 2463, 283 3741).
BestandsInvest 2010 Baustein 4
Förderung im Wohnungsbestand (BestandsInvest 2010) Baustein 4 Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum in Werks- und Genossenschaftssiedlungen und in historischen Stadt- und Ortskernen
Das Amt für Soziales und Wohnen berät Eigentümer über das Förderprogramm des Landes NRW, so wie die unterschiedlichen Fördervoraussetzungen in Duisburg und bearbeiten Ihren Förderantrag. Für die Bewilligung des Wohnungsbaudarlehens ist grundsätzlich eine Gebühr in Höhe von 0,4 % der Fördersumme zu zahlen.
Gefördert wird die denkmalgerechte Modernisierung und energetische Optimierung von Wohngebäuden, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Wohngebäudes als Baudenkmal erforderlich und mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt worden sind.
Förderung von Wohnraum in NRW
Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss nicht nur in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.
Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen: Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern oder für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Mit zwei Ausnahmen: Fördermittel für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen können alle Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt auch für die denkmalgerechte und energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Wohnsiedlungen mit besonderem baulichen Wert. Weiterführende Informationen...
Steuerliche Abschreibung
Denkmalgeschützte Gebäude oder Immobilien in Sanierungsgebieten sind nicht nur schön und repräsentativ, sondern auch steuerlich hoch interessant. Modernisierungskosten können zu 100 % auf 12 Jahre verteilt abgeschrieben werden (8 Jahre mit 9 % und 4 weitere Jahre mit 7 %). Die Anschaffungskosten für die Altbausubstanz können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden (40 Jahre lang 2,5 % bis Baujahr 1924, Gebäude ab 1925 50 Jahre lang mit 2,0 %). Grundstücksanteile sind nicht steuerwirksam. Deshalb sind Gebäude mit geringen Anschaffungskosten, aber hohen Modernisierungskosten für Anleger wegen der üppigen Abschreibungsmöglichkeit besonders interessant. Unabdingbare Voraussetzung dabei ist, dass die Immobilie vor der Sanierung erworben wird.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Steuerbescheinigung sind:
- die Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste /Erlass einer Denkmalbereichssatzung sowie
- die vorherige Abstimmung der Maßnahme mit der Unteren Denkmalbehörde, d.h. es muss eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW oder eine Baugenehmigung nach Landesbauordnung NRW vorliegen.
Anträge auf Erteilung einer Steuerbescheinigung sind mit entsprechendem Antragsvordruck zu stellen. Die Erteilung der Steuerbescheinigung ist nach dem Gebührengesetz NRW gebührenpflichtig. Gebührenfrei bleiben anerkennungsfähige Kosten bis 5.000 EUR.
Förderprogramme der Stadt Duisburg
Die Stadtwerke Duisburg sind ein verantwortungsbewusster Energiedienstleister: Nachhaltigkeit und Fortschritt stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Umwelt und Ressourcen zu schonen ist ein Selbstverständnis. Davon profitieren zukünftige Generationen. Um Ihnen den Umstieg auf klimaschonende Alternativen noch leichter zu machen, haben die Stadtwerke Duisburg attraktive Förderprogramme entwickelt. Zusätzlich gibt es noch das e² Programm, über das man als Eigenheimbesitzer z.B. eine Thermografie ab 90 Euro beziehen kann und damit gleich eine kostenlose Beratung bekommt.




